07. Nov 2025
Barrierefreiheit für Online-Shops: Wir haben für euch zusammengefasst, was das BFSG ist, was Online-Shops beachten müssen und, für wen es gilt.
Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 ist dieses Thema im digitalen Handel stark in den Vordergrund gerückt. Ziel ist es, Online-Shops so zu gestalten, dass alle Nutzer*innen – unabhängig von individuellen Einschränkungen und Fähigkeiten – problemlos auf die Inhalte und Funktionen zugreifen können. Aber was genau steckt hinter dem BFSG und wem bringt das überhaupt etwas, was mussten Online-Shops tun, und für wen gilt das Ganze?
Das Gesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 in Deutschland. Diese Richtline ist auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Für andere EU-Länder gelten wiederum andere Bestimmungen.
Basis für alle sind jedoch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie sind internationale Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C) und sollen ebenfalls sicherstellen, dass Websites und digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, wie beispielsweise Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Eine zentrale Vorgabe ist die generelle Einhaltung der WCAGs.
Auf diese Punkte sollte geachtet werden:
Auch ist eine Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit vorgeschrieben. Diese muss leicht auffindbar, verständlich und aktuell sein. Sie informiert darüber, wie das Gesetz auf der Website umgesetzt wurde und, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.
Das BFSG gilt grundsätzlich für alle Hersteller, Händler und Importeure, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher*innen in Deutschland verkaufen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen.
Die Mehrheit der Anforderungen musste bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein.
Und Achtung: Wenn die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, kann's teuer werden!
Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich. Außerdem kann man von Mitbewerber*innen, Wirtschaftsverbänden oder auch Kund*innen abgemahnt werden. Die Marktüberwachungsbehörde BFIT (Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik) prüft die Einhaltung auch durch regelmäßige durchgeführte Stichproben. Im schlimmsten Fall kann sie dann sogar fordern, dass ein Shop so lange offline genommen werden muss, bis die Barrierefreiheit gewährleistet ist.
Barrierefreiheit im E-Commerce bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird.
Indem Online-Shops barrierefrei gestaltet werden, werden alle Menschen inkludiert – unabhängig davon, ob sie aktuell eine Einschränkung oder Behinderung haben.
Denn Einschränkungen können jeden treffen – dauerhaft, vorübergehend oder situativ:
Zum Beispiel erschwert Sonnenlicht auf dem Display das Lesen (situativ), eine Bindehautentzündung kann das Sehvermögen vorübergehend beeinträchtigen (vorübergehend) oder eine Erkrankung der Netzhaut des Auges führt zu einer Seheinschränkung (dauerhaft).
Barrierefreiheit ist also keine Sonderlösung oder "nur" ein neues Gesetz, sondern ein Gewinn für alle: Menschen mit Einschränkungen sind oft auf technologische Unterstützung angewiesen, aber auch alle anderen profitieren von klarer Struktur, guter Lesbarkeit und intuitiver Bedienung.
So stärkt Barrierefreiheit nicht nur die Teilhabe, sondern verbessert zugleich die Benutzerfreundlichkeit und das Shoppingerlebnis für alle Kund*innen - und erfüllt dabei selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen.
Das BFSG hat die Bedeutung von Barrierefreiheit im E-Commerce deutlich erhöht. Viele Unternehmen haben bereits Fortschritte erzielt, doch Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Überprüfungen und die Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzer*innen sind entscheidend für eine nachhaltige Umsetzung. Die Umsetzung der Barrierefreiheit fängt also gerade erst an.
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Ich heiße Kim und im Rahmen meiner Ausbildung als Kauffrau im Bereich E-Commerce bei BAUR unterstütze ich derzeit das Team Personalmarketing.
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